Lyrik ~ Klinge
    Versuch einer Dichtung            

21 
 September 
 
2018

abgelegt in
Gedankenschau

 

Protest wird unterbunden, Vergewaltigung der Natur erlaubt … ich ertrage diese Pervertierung der Werte nicht (mehr) und schalte jetzt ab.
Ein Kompromiss wäre doch sicherlich, dass nur 80% des Waldes gerodet würden und man 20% stehen ließe.
Somit wäre dem Kapitalismus und dem Umweltschutz stückweit gleichermaßen gedient.

Nebenbei darf man die Polizei für die Durchsetzung der Räumungsaktion nicht verantwortlich machen, da sie lediglich als ausführende Kraft (Exekutive) dem Willen der Gesetzgebung (Legislative) unterliegt.
Und da der Hambacher Forst Privatbesitz der RWE ist, handelt es sich “lediglich” bezüglich der Räumungsaktion um eine Aufforderung, Privatgrundbesitz zu verlassen. Daher kann die Polizeit nicht für diese Aktion verantwortlich gemacht werden ebenso wie man eine Hand für ihre Ausführungen verantwortlich machen kann, unterliegt sie doch auch gleichfalls den Anweisungen des Willenszentrums.
Dreh- und Angelpunkt sind daher politische Entscheidungen, konkreter: Was darf privatisiert werden, was sollte in staatlicher Hand bleiben?

Meine persönliche Meinung zu diesem Thema ist die, dass “Naturschutzgebiete” immer in öffentliche Hand gehören, da dort die Gesetze der Gewinnmaximierung nicht greifen dürfen und auch nicht greifen müssen, da sich der Staat hinsichtlich seiner Einnahmen über anderweitige Steuergelder finanzieren kann.

 
 
23 
 Dezember 
 
2017

 
 
7 
 Dezember 
 
2017

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Gedankenschau