6 April 2016 |
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Ein Paar wird zu einer Feier eingeladen.
Diese Feier findet im 10. Stock eines Hochhauses statt.
Das Stockwerk ist über Treppenaus oder Fahrstuhl zugänglich.
Der Mann zog sich bereits vor Wochen eine Fußverletzung zu, sodass ihm aufgrund der ärztlichen Verordnung, den Fuß nicht zu belasten, er das Treppensteigen vermeiden sollten und eher nach Möglichkeit Fahrstühle verwenden sollte.
Die Frau indes hat aufgrund einer Negativerfahrung Platzangst und bekommt in engen Räumen (wie z.B. auch in Fahrstühlen) Panikattacken. Sie zieht daher bei größeren Wohnanlagen stets das Treppenhaus dem Fahrstuhl vor.
Dementsprechend ist das Erreichen des 10. Stockwerks für beide vorgeschreiben:
Er fährt Fahrstuhl, allerdings nicht aus Bequemlichkeit oder mangelndem Beschützerinstinkt der Frau gegenüber.
Sie benutzt das Treppenhaus, allerdings auch nicht aus sportlichem Eifer heraus oder eventuell mangelnder Gehhilfe dem Manne gegenüber.
Beide MÜSSEN unterschiedliche Wege gehen, OHNE dass der eine den anderen vernachlässigt.
Beide sollten sich daher nicht gegenseitig Vorwürfe machen aufgrund des gegebenen Alleinganges.
Der Mann will schon, kann aber nicht bzw. die Frau will gleichfalls, kann aber auch nicht. Pflichtvergessenheit wäre hier das falsche Wort.